Eine Ballonfahrt Genehmigung als Voraussetzung zum Betreiben eines Ballons
Zur Sicherheit der Ballonfahrer, der Passagiere und der Umwelt
Eine Ballonfahrt Genehmigung ist unumgängliche Voraussetzung
zum Betreiben eines Ballons. Wenngleich auch mancher behaupten mag, daß Deutschland das Land der Gesetze und Verordnungen ist, gibt es durchaus Bereiche, in denen Verordnungen, Vorschriften und Gesetze aus einer Vielzahl von Gründen notwendig sind.
Für den Bereich Ballonfahrt gibt es ein Gesetz das besagt, dass jeder Ballonfahrer eine Ausbildung und auch eine Genehmigung zum Starten benötigt. Im Folgenden soll dargestellt werden, was genau erforderlich ist, um eine private und oder gewerbliche Nutzung eines Heißluftballons anzumelden.
Wie bekommt man eine Ballonfahrt Genehmigung?
Zunächst stellt sich die Frage, wie man eine Ballonfahrt Genehmigung bekommt. Wie der Pilot eines Flugzeuges, oder der Fahrer eines Autos muss zuerst eine Prüfung abgelegt werden, bevor ein Start genehmigt wird. Diese Ausbildung besteht, wie die meisten
Prüfungen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird bei speziellen Fahrschulen für Luftfahrt angeboten.
All das wird überwacht vom Luftfahrt-Bundesamt. Dieses ist zuständig für die Zulassung von Flugzeugen, Ballonen, Hubschraubern, usw. Außerdem für die Überwachung gewerblicher Luftfahrt- und Wartungsbetriebe, für die Genehmigung von Fluggesellschaften, Luftfahrtunternehmen und deren Personal, für die Ausbildung und Prüfung von Piloten und anderem Luftfahrtpersonal.
Voraussetzungen für eine Ballonfahrt Genehmigung
Folgende Voraussetzungen gibt es für die Zuteilung einer Ballonfahrt Genehmigung: Um selbst einen Heißluftballon fliegen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sein: Sie
müssen mindestens 17 Jahre alt sein um eine Lizenz erwerben zu dürfen. Als Minderjähriger müssen Sie die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Es muss eine Untersuchung beim Fliegerarzt erfolgen, und mindestens eine Flugtauglichkeit der Klasse 2 festgestellt werden.
Ihre Zuverlässigkeit wird in diesem Zusammenhang ebenfalls gepüft. Sollten Sie also eventuelle Vorstrafen haben, oder einen Entzug der PKW-Fahrerlaubnis, kann es sein, dass Sie von der Luftfahrtbehörde von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Neben diesen Nachweisen brauchen Sie Ihren Personalausweis, ein Behördenführungszeugnis, einen Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (wie beim PKW Führerschein auch), ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister, und zu guter letzt ein Passbild.
Die Erteilung einer Ballonfahrtgenehmigung und die Zulassung zur Ausbildung
Sie sehen, daß der Aufwand zur Erteilung einer Ballonfahrtgenehmigung und der Zulassung zur Ausbildung nicht unerheblich ist. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle Formulare, Auszüge und Nachweise, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Haben Sie schriftliche und praktische Prüfung erfolgreich bestanden, haben sie den ersten Schritt geschafft.
Bevor Sie nun mit einem eigenen Ballon in die Lüfte entschwinden, müssen Sie allerdings beim örtlichen Amt eine Startgenehmigung beantragen. Denn es darf nicht zu jeder Zeit und schon gar nicht von jedem Ort aus gestartet werden. So spielt der restliche Flugverkehr der Stadt eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Startplatzes. Größere Städte verfügen meist über vorgesehene Flächen für Starts von Segelfliegern oder Ballonfahrern.
Die Genehmigung für eine gewerbliche Nutzung eines Ballons
Um Ihren Ballon auch gewerblich nutzen zu können, um beispielsweise Personen zu befördern, oder Ihn als Werbeträger zu benutzen, brauchen Sie ebenfalls eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Dafür müssen im Vorfeld eine Luftfahrthaftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden, damit Schäden, die durch eine Ballonfahrt entstanden sind, beglichen werden. Die Luftfahrtbehörde wird eine Genehmigung nur ausstellen, wenn all die Vorraussetzungen erfüllt sind. Zum befördern von Personen ist wie bei Taxi-, oder Busfahrern ein Personenbeförderungsschein vorzuweisen.
Nun steht Ihnen nichts mehr im Weg.
Sie können von nun an Ihren Ballon gewerblich nutzen und oder an Wettkämpfen teilnehmen. Die Welt des Ballonfahrens steht Ihnen offen.
Trauen Sie sich die Gemeinschaft der Ballonfahrer freut sich immer über neue Kollegen und Freunde, die die Leidenschaft vom Fliegen, oder besser gesagt Fahren, mit ihnen teilen. Auch wenn der Weg zur Ballonfahrt Genehmigung kein kurzer war.
Prinzipielles zur Ballonfahrt Genehmigung
Jede Firma, die Personen oder Gegenstände mit der Hilfe von Luftfahrzeugen transportiert, definiert der Gesetzgeber als Luftfahrtunternehmen, das seine Tätigkeit staatlicherseits
genehmigen und beaufsichtigen lassen muß. Bis Ende 1994 vergab das Bundesministerium für Verkehr diese Genehmigung, zu Beginn des Jahres 1995 übernahm dies das 1954 gegründete Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dem LBA obliegt die Genehmigung sowohl die Prüfung der flugbetrieblichen als auch der technischen Voraussetzungen sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
Nach erfolgter Genehmigung ist das Luftbahrt-Bundesamt auch die zuständige Aufsichtsbehörde für alle Luftfahrzeuge und so auch für jede Art von Ballonen ist. Diese Aufsicht soll sicherstellen, daß zu jedem Zeitpunkt alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur sicheren Abwicklung des Flugbetriebs gegeben sind.
Das Luftfahrt-Bundesamt und die Ballonfahrt Genehmigung
Das Luftfahrt-Bundesamt ist auch für die Anerkennung und Überwachung von Herstellungsbetrieben,
Instandhaltungsbetrieben, Luftfahrttechnischen Betrieben und Prüfern von Luftfahrtgeräten verantwortlich. Zur Erklärung: Herstellungsbetriebe sind Unternehmen, die Komponenten von Luftfahrzeugen und damit auch von Ballonen oder diese als ganzes herstellen. Instandhaltungsbetriebe sind Firmen, die sich auf die Reparatur sowie die technische Instandhaltung und Pflege spezialisiert haben.
Luftfahrttechnische Betriebe sind unter anderem die Veranstalter von Ballonfahrten, die zu deren Durchführung über eigene Luftfahrzeuge, sprich Ballone verfügen. Den Prüfern
von Luftfahrtgeräten obgliegt es, den technisch einwandfreien und gesetzeskonformen Zustand unter anderem von Ballonen auf Basis der Vorschriften zu untersuchen und zu zertifizieren. Das Luftfahrtbundesamt überwacht damit alle Firmen und Personen, die Teile oder Ballone herstellen, diese reparieren oder instandsetzen, diese in Form von Flügen einsetzen und die derartige Geräte auf deren technischen Zustand hin untersuchen.
Die Ballonfahrt Genehmigung und die Freigabebescheinigung
Sämtliche Komponenten, Teile oder Baugruppen eines Ballons ebenso wie jedes anderen Luftfahrzeugs bedürfen vor ihrer Verwendung einer sogenannten Freigabebescheinigung, die den Lufttüchtigkeits- und Verwendbarkeitsstatus testiert. Sind diese erfüllt, so erhält der Hersteller auf Basis einer von den europäischen Luftfahrtbehörden (JAA) in Zusammenarbeit mit der US-Luftfahrtbehörde (FAA) ein sogenanntes Authorized Release Certificate (JAA). Dies ermöglicht dem Hersteller, die von ihm gefertigten Produkte an Abnehmer zu vertreiben.
Der Durchführung von Ballonfahrten ist nur möglich, wenn sämtliche Bestimmungen der Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGrePrO) erfüllt werden. Auf deren Basis werden alle Luftfahrzeuge in Deutschland regelmäßig auf deren Lufttüchtigkeit untersucht. Dies erfordert unter
anderem sogenannte Jahresnachprüfung und die Prüfung der Verkehrszulassung.
Bei der Jahrensnachprüfung (JNP) wird der gesamte Ballon und alle seine Komponenten von einem hierzu berechtigten Prüfer detailliert untersucht. Sind an einem Ballon grundlegende Veränderungen vorgenommen worden, etwa weil ein neuer Korb oder ein anderer Brenner angeschafft wurde, ist ebenfalls eine Prüfung notwendig.
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