Ballonfahrt Recht und Ballonfahrt Gesetze
Die Regelung der Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
Ballonfahrt Recht und Ballonfahrt Gesetze sind Teil der Regelung der Luftfahrt. Diese unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland
einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen, die auf dem Grundgesetz basieren. Zentraler Baustein der deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung ist das Luftverkehrsgesetz (LuuftVG).
Dieses besteht aus drei Abschnitten, die Luftverkehr, Haftpflicht und Straf- beziehungsweise Bußgeldvorschriften regeln. Dem Luftverkehrsgesetz zugeordnet sind drei Verordnungen, eine Prüfordnung sowie eine Betriebsordnung. Im einzelnen sind dies die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO), die Luftverkehrsordnung (LuftVO), die Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPO), sowie die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO).
Ballonfahrt, die Luftverkehrsordnung und die Luftverkehrszulassungsordnung
In der Luftverkehrsordnung legt der Gesetzgeber die Plichten aller Teilnehmer am Luftverkehr fest und stellt allgemeine Regeln zu dessen Ablauf auf. Desweiteren enthält die Luft-VO genaue
Bestimmungen für die Sichtflugregeln, englisch Visual Flight Rules (VFR) und die Instrumentenflugregeln (IFR) fest.
Die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) enthält detaillierte Regelungen zur Zulassung von Luftfahrtgeräten und der behördlichen Eintragung von Luftfahrzeugen. Außerdem gibt diese Vorgaben zur Zulassung von Luftfahrtpersonal und von Flugplätzen, ebenso wie zu Betrieb und spezifischen Verwendung von Luftfahrtgeräten.
Ballonfahrt, die Prüfordnung für Luftfahrtgerät, die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät, sowie die Verordnung für Luftfahrtpersonal
Die Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPO) listet präzise Bestimmungen zu Musterprüfung, Stückprüfung
und Nachprüfung aller in der Luftfahrt verwendeten Teile, Komponenten oder Geräte. Hierunter fallen auch Ballone mit all ihren Einzelteilen, die auf Grundlage der Prüfordnung für Luftfahrtgerät einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen, um deren Betriebssicherheit zu garantieren.
Die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) gibt eine Reihe technischer Betriebsvorschriften sowie Festlegungen zur Ausrüstung von Luftfahrzeugen und Vorschriften zur Abwicklung des Flugbetriebs. Auch dies dient der Sicherung eines reibungslosen Ablaufes des Luftverkehrs und der Verhinderung von Unfällen.
Die Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) legt die Erlaubnisse und Berechtigungen von Luftfahrern fest, sprich wer zum Führen und zum Betrieb eines luftfahrttechnischen Geräts
und zum Transport von Gegenständen und Personen mit Hilfe eines Luftfahrzeugs berechtigt ist.
Unter Luftfahrzeugen versteht der deutsche Gesetzgeber alle Flugzeuge, Drehflügler, sprich Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge und Ballone. Bei den Ballonen unterscheidet das Luftfahrt-Bundesamt zwischen Heißluftballonen, Gasballonen, Fesselballonen und Heißluft-Luftschiffen. Deren Betrieb wird durch das aktuell bestehende Ballonfahrt Recht und die Ballonfahrt Gesetze geregelt.
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