Die Flugschule Ballonfahrt – so lernt man Ballonfahren
Zur sicheren Beherrschung eines Ballons
Nur mit einer Flugschule Ballonfahrt lernt man Ballonfahren. „Baron der Lüfte“ – ein schöner Titel. Doch damit geben sich Ballonfahrer nicht zufrieden. Sie bekommen nach der ersten Fahrt mit dem Heißluftballon Blaublutnamen wie „Luftgräfin Hanna, begeisterter Himmelsstürmerin und Herrscherin über die Schmorbuden der 1000 Currywürstchen“. Dieser Brauch geht auf ein Gesetz von König Ludwig XVI. zurück, der das Ballonfahren nur dem Adel erlaubte.
Wer sich nach seiner ersten Fahrt und der Erhebung in den Adel für eine Ausbildung zum Ballonfahrer interessiert, muss mitunter eine Weile suchen, bis er eine Ballonschule findet. Der Deutsche Freiballonsportverband hilft gerne weiter bei der Vermittlung von Ballonfluglehrern. Hin und wieder bieten auch private Ballonbesitzer persönlichen Unterricht an, der außerhalb einer besonderen Schule stattfindet.
Dauer einer Ausbildung in einer Flugschule für Ballonfahrt
Die Ausbildung in einer Flugschule für Ballonfahrt dauert je nach Zeitinvestition zwischen sechs und neun Monaten, es können aber
auch durchaus mehr als zwölf Monate oder zwei Jahre werden. Es müssen sowohl Winterfahren als auch Sommerfahrten absolviert werden, deshalb ist der Zeitpunkt des Einstiegs variabel und ganzjährig möglich. Sind die Bedingungen gut und kann durchschnittlich oft gestartet werden, belaufen sich die Kosten für die Ausbildung auf etwa 5000 Euro.
Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung als Freiballonführer beträgt 16 Jahre, allerdings wird erst mit 17 die Erlaubnis zum Ballonfahren erteilt. Vor Beginn der Ausbildung ist eine Menge Papierkram zu erledigen und vom Bewerber bei der Flugschule vorzulegen. Nötig ist ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (für Privatpiloten). Nur speziell ausgebildete und zugelassene Mediziner dürfen dieses Zeugnis ausstellen. Der Deutsche Fliegerarztverband hilft bei der Suche nach einem geeigneten Arzt in der Nähe.
Weitere Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Flugschule Ballonfahrt
Weitere Voraussetzungen um eine Flugschule Ballonfahrt
aufgenommen zu werden, ist die Vorlage einer Reihe von Dokumenten. Hierzu zählt die Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie sowie ein Erste-Hilfe-Schein als Beleg über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort. Wenngleich zu hoffen ist, daß der Ballonpilot seine Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht einsetzen muß.
Auch ein polizeiliches Führungszeugnis wird verlangt, um die Zuverlässigkeit des Piloten nachprüfen zu können. Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde, dem Bürgerbüro, beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Zudem ist auch ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister gefordert, den man schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen muss.
Praktische und theoretische Ausbildung in einer Flugschule Ballonfahrt
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 20 Stunden Fahrzeit,
20 Aufrüstungen und mindestens 50 Starts und 50 Landungen. Bei den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten in den Lufträumen der Klasse C und D absolviert werden und Temperaturunterschiede von mindestens 20 Grad Celsius – gemessen in Bodennähe – gemeistert werden.
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fachgebiete Luftrecht,
allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Technik, Navigation, Meteorologie, Aerostatik, Verhalten in besonderen Fällen und bei Unfällen sowie menschliches Leistungsvermögen. Die theoretische Prüfung erstreckt sich über diese Fächer und kann abgelegt werden, wenn mindestens zehn Aufrüstungen und zehn Fahrstunden absolviert sind.
Bereits vor der praktischen Prüfung sollte der Bewerber ein Funksprechzeugnis erworben haben. Sie erfolgt nach Abschluss der Fahrausbildung und besteht aus einer Fahrt von etwa zwei Stunden mit einem Prüfer, der wie bei einer Auto-Fahrprüfung auch verschiedene Aufgaben stellt.
Der Luftfahrerschein für Freiballonführer, erworben in einer Flugschule für Ballonfahrt
Nach durchlaufener Ausbildung in einer Flugschule für und
bestandener Prüfung wird der Luftfahrerschein für Freiballonführer erteilt. Er berechtigt im nichtgewerbsmäßigen und nichtberufsmäßigen Luftverkehr Heißluftballone am Tage zu betreiben. Allerdings ist er auf genehmigte Startplätze beschränkt. Eine zusätzliche Lizenz für Außenstarts erfordert eine weitere Prüfung in Theorie und Praxis.
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